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   VGH Bayern, 17.08.2011 - 20 ZB 11.30281   

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https://dejure.org/2011,65589
VGH Bayern, 17.08.2011 - 20 ZB 11.30281 (https://dejure.org/2011,65589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.08.2011 - 20 ZB 11.30281 (https://dejure.org/2011,65589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. August 2011 - 20 ZB 11.30281 (https://dejure.org/2011,65589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verpflichtungsklage auf Anerkennung als Asylberechtigter und Flüchtling;Unbekannter Aufenthalt des Klägers, kein Kontakt zum Prozessbevollmächtigten Antrag auf Zulassung der BerufungKeine grundsätzliche Bedeutung, keine Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2011 - 20 ZB 11.30281
    Auch verfassungsrechtlich ist anerkannt, dass das Verhalten eines Schutzsuchenden die Vermutung begründen kann, dieser sei an einer Sachentscheidung nicht mehr interessiert (BVerfG vom 27.10.1998 InfAuslR 1999, 43; vom 14.12.1995 DVBl. 1996, 61).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.07.1995 - VerfGH 21/93

    Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold zurückgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2011 - 20 ZB 11.30281
    Auch verfassungsrechtlich ist anerkannt, dass das Verhalten eines Schutzsuchenden die Vermutung begründen kann, dieser sei an einer Sachentscheidung nicht mehr interessiert (BVerfG vom 27.10.1998 InfAuslR 1999, 43; vom 14.12.1995 DVBl. 1996, 61).
  • VGH Bayern, 16.07.2010 - 20 B 10.30183

    Unzulässigkeit der Klage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses bei unbekanntem

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2011 - 20 ZB 11.30281
    Diese Frage lässt jedoch die Rechtsprechung des Senats außer Betracht (BayVGH vom 16.7.2010 Az. 20 B 10.30183), die geklärt hat, dass in jedem Stadium des Verfahrens das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter und als Flüchtling zu prüfen ist und dass dieses entfällt, wenn der Kläger unbekannten Aufenthaltes ist und nicht erkennen lässt, dass er an der Durchführung eines Rechtsstreits noch ein schutzwürdiges Interesse besitzt.
  • OVG Thüringen, 13.06.2013 - 3 ZKO 449/12

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Asylklage bei freiwilliger Ausreise in

    Ein solches Bedürfnis des Klägers für die Anerkennung als Asylberechtigter und als Flüchtling ist in jedem Stadium des gerichtlichen Verfahrens zu überprüfen; es entfällt, wenn der Kläger an der Durchführung eines Rechtsstreits kein schützenswertes Interesse mehr besitzt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 20 ZB 11.30281 - Saarl-OVG, Beschluss vom 29. Dezember 1993 - 9 R 11/93 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Würzburg, 30.10.2020 - W 10 K 19.32175

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Asylklage wegen späterer

    Hiermit hat der Kläger eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er an der Fortführung des Klageverfahrens kein Interesse mehr hat (vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2011 - 20 ZB 11.30281 - juris Rn. 5 f.; BayVGH, B.v. 29.12.2017 - 11 ZB 17.30852 - juris Rn. 2; NdsOVG, U.v. 29.8.1991 - 12 L 7089/91 - juris Rn. 14; OVG Saarl, B.v. 29.12.1993 - 9 R 11/93 - juris Rn. 8; ThürOVG, B.v. 16.6.2013 - 3 ZKO 449/12 - juris LS, Rn. 3; Neundorf in BeckOK Ausländerrecht, Stand 1.7.2020, § 81 AsylG Rn. 6).
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